Das Urteil ist gefällt.

Steve Priedemann, 26.10.2016

Das Urteil ist gefällt.

(Der Urteilsspruch wird im Lager der Schleizer wohlwollend aufgenommen, wohingegen die Moßbacher als sportliche Sieger erneut nach Schleiz reisen müssen. Deren Enttäuschung ist im Schleizer Verein verständlich, aber die eigene Benachteiligung durch das Schiedsrichtergespann ebenso!)

23.10. 2016 kam das Sportgericht des KFA zu dem Ergebnis, dass der eingelegte Protest seitens des FSV Schleiz als Rechtens anerkannt wird. In der Begründung heißt es, dass ein Regelverstoß seitens des Schiedsrichters und seinem Kollektiv stattgefunden hat und dieser als spielentscheidend zu bewerten ist. Die Folge hieraus ist eine Neuansetzung des Punktspiels und eine Annullierung des Ergebnisses.

Auf der Homepage der Moßbacher ist folgendes Statement zu lesen: „Der SV Moßbach verzichtet als nachteilig Betroffener auf eine verbale Würdigung dieses sportjuristischen Verwaltungsaktes.“ (Verfasser: Jens Herzog)

„Ich bin der Meinung, dass wir ebenso die Benachteiligten waren. In diesem einseitigem Statement wird nur auf die Situation der Moßbacher verwiesen. Abgesehen vom Fehler des Schiedsrichterkollektives ist grundsätzlich zu hinterfragen, ob man sich dieses ganze Prozedere hätte sparen können, insofern der betroffene Moßbacher Spieler im Sinne des Fair-Play-Gedankens diesen Regelverstoß unverzüglich selbst gemeldet hätte. Vieleicht hätte auch die sportliche Leitung des SV Moßbach eingreifen können?

Letztendlich wird den benachteiligten Schleizer Spielern zurecht sportjuristisch Recht zugesprochen.

 

"Ein Nachholspiel, soweit ich dies gehört habe, ist für den 10.12.2016 geplant. Wir bekommen eine neue Chance und werden auch hier wieder alles versuchen, um weitere Punkte gegen den Abstieg zu sammeln.“ sagte der Co-Trainer Steve Priedemann.


Quelle:Steve Priedemann


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